Auszug aus den Statuten des FC Bözingen 34
Artikel 3
3.1 Eintrittsgesuche sind dem Vorstand schriftlich einzureichen. Gesuche Minderjähriger, auch der Aktivspieler, sofern sie minderjährig sind, müssen von den Eltern oder deren gesetzlichem Vertreter mitunterzeichnet werden. Es kann eine Eintrittsgebühr von der GV festgesetzt werden.
3.2 Austritte können auf Ende Saison erfolgen und sind bis spätestens 31. Dezember schriftlich dem Vorstand einzureichen. Austritten, weiche nach dem 31. Dezember eingereicht werden, kann erst auf Ende der nächsten Saison stattgegeben werden. Es liegt im Ermessen des Vorstandes Austrittsgesuchen unter Umständen schon vorzeitig zu entsprechen. Der Austritt entbindet nicht von allfälligen finanziellen Verpflichtungen. Von einem austretenden Vereinsmitglied darf keine Austrittsgebühr erhoben werden.
3.3 Über Ein- und Austritte entscheidet der Vorstand.
Aktuelle Mitgliederbeiträge pro Saison
Junioren G CHF 50.- pro Halbjahresrunde
Junioren F-A CHF 220.- pro Saison
Aktive CHF 300.- pro Saison